Neue Regelung für Führerscheinprüfung auf Automatikfahrzeugen

Auch wenn das klassische Schaltgetriebe immer weniger eine Rolle spielt, wollen die meisten Fahrschüler ihre Prüfung auf Schaltgetriebe machen. Und das aus verständlichem Grund – wer bisher seine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat, musste mit einem Eintrag im Führerschein leben, dass er nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen darf. Ab 1. April gibt es hierzu eine neue Regelung. Hierbei müssen lediglich 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe nachgewiesen und dann eine 15 Minütige interne Fahrprüfung mit dem Fahrlehrer ablegt werden. Die Führerscheinprüfung kann dann auf Automatikfahrzeugen abgelegt werden – so ist das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe auch für die Zukunft möglich.

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