Sonder-Klassen

Klasse L

ab 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse T

Beinhaltet M,S,L

ab 16/18 Jahren

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Flurförderfahrzeuge

Wer beruflich Stapler führen möchte, muss im Besitz eines von der BG anerkannten Fahrausweises sein.

Dieser kann in nur 2 Tagen in unserm Ausbildungsbetrieb erworben werden. Wir bilden Euch fachmännisch und kompetent, nach den Vorschriften der BG aus.
Wir orientieren uns hierbei an der BGV D 27 und BGG 925. Somit ist die Anerkennung aller BG´s gewährleistet.
Selbstverständlich kannst Du auch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter einlösen, wenn Du diese Prüfbescheinigung erwerben möchtest.