Führerscheinantrag
Zuständige Behörde ist die Führerscheinstelle im jeweiligen Wohnort. Der Führerscheinantrag ist persönlich zu stellen. Bei der Beantragung müssen alle Dokumente vorliegen, ein Nachreichen einzelner Dokumente ist nicht mehr möglich. Die Verwaltungsgebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle St. Ingbert im Rathaus:
- Mo. + Di. + Mi.: 08.00 – 16.00 Uhr
- Do.: 08.00 – 18.00 Uhr
- Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Erforderliche Unterlagen zur Antragsstellung
AM-A1-A2-A-L-T-B-BE-B96 | C1-C1E-C-CE | D1-D1E-D-DE |
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Personalausweis/ Reisepass | Personalausweis/ Reisepass | Personalausweis/ Reisepass |
1 Passbild | 1 Passbild | 1 Passbild |
Sehtest (Optiker) | Augenärztliches Gutachten Eignungsgutachten | Augenärztliches Gutachten Eignungsgutachten |
Erste Hilfe Kurs | Erste Hilfe Kurs | Erste Hilfe Kurs / Führungszeugnis |
Verwaltungsgebühr ca. 50,00 € | Verwaltungsgebühr ca. 100,00 € | Verwaltungsgebühr ca. 100,00 € |