Auto & Motorrad
PKW Klassen
Klasse B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Klasse B96
ab 18 Jahre
Kleinkraftfahrzeuge mit Anhänger bis max. 4250 Kg zGM.
Klasse BE
Mit Vorbesitz Klasse B
ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B / B96 fallen.
Motorrad Klassen
Theoriestunden
Klasse | Grundausbildung | Bei Erweiterung | Zusatzstoff |
---|---|---|---|
A | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. |
A 2 | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. |
A 1 | 12 Std., je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. | |
A/A2 + B | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | |
AM | 12 Std. je 90 Min. | 2 Std. je 90 Min. |
Aufstiegsprüfungen von A1 nach A2 oder A
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist keine theoretische und praktische Mindeststundenanzahl zu erbringen, es wird jedoch bei jedem Aufstieg eine praktische Prüfung seitens der Fahrerlaubnisbehörde verlangt.
Vorgeschriebene Fahrstunden
Sonderfahrten | B | B auf BE B auf C1 | B auf C |
---|---|---|---|
Landstraße | 5 | 3 | 5 |
Autobahn | 4 | 1 | 2 |
Nachtfahrt | 3 | 1 | 3 |
Klasse AM
ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse AM:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Klasse A1
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
Klasse A/ A2
Beinhaltet A1, M
A2 (18 Jahre)
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
A (24 Jahre) oder 2 Jahre Besitz Klasse A2 nach einer Aufstiegsprüfung
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.