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Grundqualifikation laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) erforderlich ist. Es regelt, welche Voraussetzungen ein Kraftfahrer erfüllen muss, um eine Grundqualifikation zu erwerben, die wiederum dazu berechtigt, gewerblich Fahrzeuge der oben genannten Führerscheinklassen zu führen.
     

Eine dieser 3 Alternativen führt zum Erwerb der Grundqualifikation:

  • Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung. Kosten: 2500,00 € Erfolgsaussichten: Problemlos bei dem nötigen Engagement.
  • Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht. Kosten: ca. 2500,00 € Erfolgsaussichten: Sehr schwierig, Gefahr des nicht Bestehens ist sehr hoch.
  • Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF). Kosten: Keine, 3 Jahre Lehrberuf

Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren, die ihre Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommen:

  • C- Klassen: nach dem 10. September 2009
  • D- Klassen: seit dem 10.September 2008

Werden Fahrer/innen eingesetzt ohne Grundqualifikation oder gültige Weiterbildung, drohen hohe Bußgelder für Unternehmer und Fahrer.

  • Unternehmer: min. 5000,00 € max. 20000,00 €
  • Fahrer/innen: min. 500,00 € max. 5000,00 €