PKW-Klassen
Klasse B

Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Klasse B96

ab 18 Jahre
Kleinkraftfahrzeuge mit Anhänger bis max. 4250 Kg zGM.
Klasse BE

Vorbesitz Klasse B
ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B / B96 fallen.