Weiterbildung

Jeder LKW- und Busfahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen. Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.

Abschluss der ersten Weiterbildung:
Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:

Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013

Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014

  • ab September 2008 für die Personenbeförderer
  • ab September 2009 für die Güterbeförderer

Da nur sehr wenige Fahrschulen die Berechtigung zur Ausbildung besitzen, ist eine rechtzeitige Planung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung dringend geboten. Zu beachten ist auch, dass Aushilfskräfte von dieser Weiterbildungspflicht nicht ausgenommen sind, gleichfalls müssen auch selbstfahrende Unternehmer an dieser Weiterbildung teilnehmen.

Beachten Sie die extrem hohen Strafen, sollte ein Fahrer/in ohne gültige Grundqualifikation tätig sein.

  • Unternehmer: Geldstrafe min. 5000,00 € max. 20000,00 €
  • Fahrer/in: Geldstrafe min. 500,00 € max. 5000,00 €

Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen auch einen Rahmenvertrag für eine kostengünstige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter an.

Ausbildungstermine findet Ihr in der Rubrik “Termine”.