Weiterbildung

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.
Abschluss der ersten Weiterbildung:
Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:
Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich. Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer.
- ab September 2008 für die Personenbeförderer
- ab September 2009 für die Güterbeförderer
Da nur sehr wenige Fahrschulen die Berechtigung zur Ausbildung besitzen, ist eine rechtzeitige Planung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung dringend geboten. Zu beachten ist auch, dass Aushilfskräfte von dieser Weiterbildungspflicht nicht ausgenommen sind, gleichfalls müssen auch selbstfahrende Unternehmer an dieser Weiterbildung teilnehmen.
Beachten Sie die extrem hohen Strafen, sollte ein Fahrer/in ohne gültige Grundqualifikation tätig sein.
- Unternehmer: Geldstrafe min. 5000,00 € max. 20000,00 €
- Fahrer/in: Geldstrafe min. 500,00 € max. 5000,00 €
Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen auch einen Rahmenvertrag für eine kostengünstige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter an.
Ausbildungstermine findet Ihr in der Rubrik "Termine".