Ausbildung

Grundqualifikation laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Der Beginn aller Kurse für die Agentur für Arbeit und der Jobcenter ist täglich möglich.

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die:

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) erforderlich ist. Es regelt, welche Voraussetzungen ein Kraftfahrer erfüllen muss, um eine Grundqualifikation zu erwerben, die wiederum dazu berechtigt, gewerblich Fahrzeuge der oben genannten Führerscheinklassen zu führen.

Eine dieser 3 Alternativen führt zum Erwerb der Grundqualifikation:

  • Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung.
  • Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht.
  • Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF). 3 Jahre Lehrberuf

Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren, die ihre Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommen:

  • C- Klassen: nach dem 10. September 2009
  • D- Klassen: seit dem 10.September 2008

Werden Fahrer/innen eingesetzt ohne Grundqualifikation oder gültige Weiterbildung, drohen hohe Bußgelder für Unternehmer und Fahrer.

  • Unternehmer: min. 5000,00 € max. 20000,00 €
  • Fahrer/innen: min. 500,00 € max. 5000,00 €

    Ausbildungstermine findet Ihr in der Rubrik “Termine”.