
LKW & Bus
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit LkWs aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Katharina-Loth-Str. 3 - 66386 St. Ingbert +49 (0) 6894 - 2149
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit LkWs aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Seit 1993 sind wir deine zuverlässige Fahrschule in St. Ingbert. Die Ausbildung erfolgt in modernsten Fahrschulautos und Motorrädern aller Klassen. Wir bieten dir auch Auffrischung und Aufbauseminare an. Einfach nachfragen.
Nico's Boustouristik - Mit uns ans Ziel... Mit unserem modernen Reisebus könnt ihr mit uns auch auf Reisen gehen. Neben Ausflugsfahrten könnt ihr unseren Bus auch für euere eigenen Fahrten buchen. Sprecht uns einfach an.
Seit 1993 sind wir deine zuverlässige Fahrschule in St. Ingbert. Die Ausbildung erfolgt in modernsten Fahrschulautos und Motorrädern aller Klassen. Wir bieten dir auch Auffrischung und Aufbauseminare an. Einfach nachfragen.
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
ab 18 Jahre
Kleinkraftfahrzeuge mit Anhänger bis max. 4250 Kg zGM.
Vorbesitz Klasse B
ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B / B96 fallen.
Theoriestunden
Klasse | Grundausbildung | Bei Erweiterung | Zusatzstoff |
---|---|---|---|
A | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. |
A 2 | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. |
A 1 | 12 Std., je 90 Min. | 4 Std. je 90 Min. | |
A/A2 + B | 12 Std., je 90 Min. | 6 Std. je 90 Min. | |
AM | 12 Std. je 90 Min. | 2 Std. je 90 Min. |
Aufstiegsprüfungen von A1 nach A2 oder A
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist keine theoretische und praktische Mindeststundenanzahl zu erbringen, es wird jedoch bei jedem Aufstieg eine praktische Prüfung seitens der Fahrerlaubnisbehörde verlangt.
Vorgeschriebene Fahrstunden
Sonderfahrten | B | B auf BE B auf C1 | B auf C |
---|---|---|---|
Landstraße | 5 | 3 | 5 |
Autobahn | 4 | 1 | 2 |
Nachtfahrt | 3 | 1 | 3 |
ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse AM:
Als Kleinkrafträder gelten auch:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
Beinhaltet A1, M
A2 (18 Jahre)
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
A (24 Jahre) oder 2 Jahre Besitz Klasse A2 nach einer Aufstiegsprüfung
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.